Einfahrt Hallbergerallee kurzzeitig gesperrt – Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben

Durch eine kurzfristig entstandene Problematik bei der Verlegung der Leitungen im Zuge der Hauptstraßensanierung auf Höhe der Hallbergerallee muss die Einfahrt der Hallbergerallee kurzfristig zeitweise gesperrt werden.
Für den entsprechenden Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und die Hallbergerallee ist von der Bahnhofstraße aus befahrbar.

 

Einfahrt Hallbergerallee kurzzeitig gesperrt – Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben 1

 

Obwohl die Arbeiten nur von kurzer Dauer sind, wird die Einfahrt von der Hauptstraße her im Laufe des heutigen nachmittags noch für wenige Stunden und für einen Teil des morgigen Tages gesperrt sein.
Während der Nacht wird die entsprechende Stelle fahrbar gemacht und die Einbahnstraßenregelung wieder in Kraft gesetzt.

Die Außerkraftsetzung wird während der entsprechenden Zeiten durch ein Verhüllen der „Verbot der Einfahrt”-Schilder eindeutig gekennzeichnet.
Eine genauere Benennung des Zeitraums der Bauarbeiten ist leider nicht möglich.

Die Gemeinde Tutzing bittet um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und entschuldigt sich im Voraus für entstandene Unannehmlichkeiten.

Wir bitten außerdem alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und Umsicht bei der Einfahrt in die Hallbergerallee und die Befahrung derselben.

 


 

Gemeinde Tutzing

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