Die Sanierung der Tutzinger Hauptstraße nimmt schrittweise weiter Form an. Wie mit Pressemitteilung vom 20. August 2024 kommuniziert, werden zur Erneuerung dieser Ortsdurchfahrt Vollsperrungen und halbseitige Sperrungen abschnittsweise gleichzeitig realisiert. Dieser Mix hat sich bewährt, um bereits entstandenen Verzögerungen zu begegnen und möglichen zukünftigen Verzögerungen vorzubeugen.
Ab Montag, den 16. September 2024 wird der bereits voll gesperrte Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Hallbergerallee erweitert bis zur Greinwaldstraße. Bis dahin wird somit auch voll gesperrt. Der Einmündungsbereich der Greinwaldstraße in die Hauptstraße ist von dieser Vollsperrung noch nicht betroffen. Zwischen Greinwaldstraße und Schloßstraße, dem Abschnitt für die dritte Verkehrsphase, beginnen zum gleichen Termin (16. September 2024) unter halbseitiger Sperrung vorbereitende Arbeiten.
Beide Aktivitäten sollen voraussichtlich bis 11. Oktober 2024 beendet werden. Bis zu diesem Termin ist auch vorgesehen, dass die Trasse von der Einmündung der Bahnhofstraße bis zur Einmündung der Greinwaldstraße in die Hauptstraße neu asphaltiert wird und dem Verkehr übergeben werden kann.
Parallele Arbeiten für Gas und Wasser führen die damit beauftragten Fachfirmen in den gesperrten Bereichen durch. Der bauliche Abschluss für beide Versorgungsleitungen ist auch für den 11. Oktober 2024 vorgesehen.
Die Aufhebungen der Einbahnstraßenregelungen sowohl in der Greinwaldstraße als auch der Hallbergerallee werden weiterhin aufrechterhalten.
Neues Schuljahr
Mit Blick auf den Schulanfang am Dienstag, den 10. September 2024 bittet die Gemeinde Tutzing ausdrücklich um vermehrte Geduld und erhöhte Umsicht bei der Befahrung der Ortsmitte, um für alle Kinder und Jugendlichen einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Die neue Fußgängerampel auf der Umleitungsstrecke (Kirchenstraße) leistet zur Verkehrssicherheit von Groß und Klein einen weiteren wichtigen Beitrag.
Das Staatliche Bauamt Weilheim bittet gemeinsam mit der Gemeinde Tutzing weiterhin um Verständnis sowohl für eingeschränkte Erreichbarkeiten, als auch für eventuell weitere, notwendige Änderungen im Bauablauf.