Die Gemeinde Tutzing bittet alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal ihre Anpflanzungen vor dem Winter zu überprüfen und ggf. dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht in den Gehweg oder auf die Straße ragen.
Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls auf die vorgeschriebenen Lichtraumprofile zurückzuschneiden. Schneebedeckte Äste senken sich stärker ab und stellen somit ein Hindernis für Fußgänger und Fahrzeuge dar.
An Gehwegen ist ein Lichtraumprofil in Höhe von 2,50 m, an den Straßen in Höhe von 4,50 m freizuhalten. Anpflanzungen sind in diesem Bereich bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.